Hier finden Sie Informationen zu den Kooperationsmöglichkeiten mit dem Tourismus-Service Fehmarn, Neuigkeiten für Vermietende, Informationen zur DTV-Klassifizierung, nützliche Tipps zur erfolgreichen Vermarktung Ihrer Unterkunft, Hinweise zur gegenwärtigen Rechtsprechung und vieles mehr. Es lohnt sich, regelmäßig vorbei zu schauen!
Unser Service für Vermieterinnen und Vermieter
Kooperationen mit dem TSF
Vermittlung und Präsentation Ihrer Unterkunft
Wenn Sie ein oder mehrere Ferienobjekte auf Fehmarn besitzen und die Vermittlung bzw. Präsentation Ihrer Ferienwohnung oder Ihres Ferienhauses über den Tourismus-Service Fehmarn erfolgen soll, haben Sie die Wahl zwischen unterschiedlichen Kooperationsmöglichkeiten:
- Bei dem Vermittlungsvertrag bieten Sie Ihre Unterkunft mit dem TSF als Vermittlungspartner online buchbar an. Diesen Vertrag können Sie entweder dauerhaft oder im Rahmen der Bettenbörse, die jeweils in den Sommermonaten von Mitte Juni bis Mitte September stattfindet, abschließen.
- Bei dem Präsentationsvertrag präsentieren Sie ausschließlich Ihr Ferienobjekt gegen eine Jahresgebühr. Gäste finden bei der Unterkunftssuche auf der Seite des Tourismus-Service Ihre Unterkunft, sofern diese in dem angegebenen Zeitraum noch frei ist. Für eine Anfrage oder Buchung müssen die Gäste direkten Kontakt mit Ihnen als Vermieterin oder Vermieter aufnehmen. Eine Buchung über den TSF ist hier nicht möglich.
Eine Übersicht der jeweiligen Leistungen und Vorteile durch eine Kooperation mit dem TSF gibt es hier in der Leistungsübersicht.
- HRS Holiday
- Ostsee-Ferienwohungen.de
- SECRA Premium Atraveo
- SECRA Premium Booking.com
- SECRA Premium Check24
- SECRA Premium Feline Portale (Inkl. Ostsee/Nordsee24)
- SECRA Premium ferienhausmiete.de
- SECRA Premium Ferienwohnungen.de
- SECRA Premium FeWo-Direkt/VRBO
- SECRA Premium HomeToGo Familie
- SECRA Premium HRS Holidays
- SECRA Premium Ostsee24/Nordsee24
- SECRA Premium Travanto
- SECRA Premium Vertriebskanäle
Zusätzlich gibt es noch viele weitere Unterkanäle, auf denen Ihr Ferienobjekt ausgespielt wird.
- Vermittlungsvertrag Ferienwohnung / Ferienhaus / Privatzimmer
- AGB zu den Vermittlungsverträgen
- Meldepflichtige Informationen den Vermietenden (Steuertransparenzgesetz)
- Erklärung des TSF zur DSGVO im Hinblick auf die Verarbeitung von Meldescheinen
- Präsentationsvertrag
- SEPA-Lastschriftmandat
- Erfassungsbogen Ferienwohnung / Ferienhaus
- Erfassungsbogen Privatzimmer
- Werbevorteile bei einer Kooperation mit der Badewelt FehMare
- Datenschutzerklärung für Vermittlungsvertrag, Präsentationsvertrag, Bettenbörsevertrag
Wir bieten an, auf www.fehmarn.de und über unseren Gäste- und Buchungsservice Ihr Hotel oder Ihre Pension zu vermarkten. Rufen Sie uns an oder senden Sie eine E-Mail, wir beraten Sie gern!
Bleiben Sie informiert!
Bleiben Sie auf dem Laufenden: Regelmäßige Vermieter-Mailings informieren Sie über Neuigkeiten von der Insel, Arbeiten und Projekte des Tourismus-Service und Sie erhalten hilfreiche Informationen rund um die Vermietung.
Wenn Sie das Mailing auch erhalten möchten, schicken Sie eine kurze E-Mail an unsere Vermieterbetreuerin Anika Beier: a.beier@fehmarn.de
Nebensaison A:
05.01. - 04.04.2025
03.11. - 19.12.2025
Zwischensaison B:
04.04. - 15.06.2025
15.09. - 03.11.2025
19.12. - 05.01.2026
Hauptsaison C:
15.06. - 15.09.2025
Urlaub fürs Meer
Beteiligung für Gäste und Vermietende
Das BUND-Projekt „Urlaub fürs Meer“ setzt sich für nachhaltigen Tourismus in Schleswig-Holstein ein. Gemeinsam mit Tourismus-Organisationen und Kommunen werden Vermietende von Ferienunterkünften dazu eingeladen, ihre Feriengäste zu verpackungsarmem und meeresfreundlicherem Verhalten anzuregen. In Schleswig-Holstein beteiligen sich mittlerweile aktiv 300 Unterkünfte und über 50 Vermietende an diesem Projekt. Der Tourismus-Service Fehmarn möchte auch Sie dazu einladen, sich dem Nachhaltigkeitsprojekt anzuschließen.
Urlaub fürs Meer
- Interesse an dem Thema Nachhaltigkeit & Umweltschutz
- Engagement zur Umsetzung in der Ferienunterkunft
- Eigeninitiative für die zukünftige Fortsetzung des Projekts in Ihrer Unterkunft
- kostenlose Informationen zum Projekt durch unsere Vermieterbetreuerin
- eine kostenlose Beratung direkt in der Unterkunft durch den BUND Schleswig-Holstein, um individuelle Inspirationen zu geben und Fragen zu klären
- eine kostenlose Beratung bei der Umsetzung bereits angestoßener Nachhaltigkeitsprozesse
- gemeinsames Finden von Lösung für Probleme rund um den Nachhaltigkeitsprozess in Ihrer Unterkunft
- ein kostenloses Starterpaket, bestehend aus einer Trinkflasche, einem Einkaufsbeutel, einem Gemüsebeutel etc. zur Verwendung in der Ferienunterkunft
Bei Interesse stehen Anika Beier vom Tourismus-Service Fehmarn unter a.beier@fehmarn.de oder telefonisch unter 04371 - 506 355 sowie Anna Cohrs vom BUND Schleswig-Holstein unter anna.cohrs@bund-sh.de oder telefonisch unter 0152 - 53 78 92 31 zur Verfügung.
ostseecard und Kurabgabe
Alle Informationen zur Zahlung der Kurabgabe
Wir möchten, dass sich unsere Gäste bei ihrem Aufenthalt auf Fehmarn rundum wohlfühlen. Um eine gute touristische Infrastruktur zu unterhalten, ist der TSF in Zusammenarbeit mit Ihnen als Vermieterin oder Vermieter auf der Insel verpflichtet, wie viele andere Urlaubsorte, eine Kurabgabe zu erheben. Durch die Kurabgabe erhalten unsere Gäste zahlreiche Vorteile.
Weitere Informationen finden Sie auf www.ostseecard.de.
Kurabgabe-Saisonzeiten 2025
01.01. - 14.05. Nebensaison 1,50 €
15.05. - 14.09. Hauptsaison 2,30 €
15.09. - 31.12. Nebensaison 1,50 €
Der Vermietende ist verpflichtet, den Gästen eine ostseecard auszuhändigen: Es gibt auf Fehmarn grundsätzlich nur noch die elektronische ostseecard. Dies gilt verpflichtend für alle Vermietende und kann in zwei unterschiedlichen Varianten (mit der Software Intenik (online) und dem WELCMpass (digital)) umgesetzt werden.
Als Vermieterin oder Vermieter haben Sie die Möglichkeit, in diesem Verfahren die Daten Ihrer Gäste zur Erzeugung der ostseecard online an den Tourismus-Service Fehmarn zu übermitteln. Voraussetzung hierfür sind eine Internetverbindung sowie ein lokaler Drucker. Größere Vermieterinnen und Vermieter haben neben der manuellen Online-Erfassungsmaske die Möglichkeit, eine Direktanbindung an das System der Intenik GmbH aus dem hauseigenen Buchungssystem heraus zu nutzen. Der Schutz Ihrer Gästedaten versteht sich in diesem Verfahren als Selbstverständlichkeit.
In diesem System haben Sie selbst die Möglichkeit, ostseecard-Daten bis zum Abreisedatum des Gastes (vorzeitige Abreise oder Stornierung) zu ändern. Außerdem können ostseecards bereits im Voraus angelegt werden. In diesem System muss der Gast sich nicht selbst um eine Datenübermittlung bzgl. der ostseecard kümmern. In diesem Verfahren haben Sie auch die Möglichkeit, die ostseecard auf Vordrucke auszudrucken oder diese per E-Mail an Ihre Gäste zu versenden. Weiterhin bezahlen die Gäste die Kurabgabe an den Vermietenden. Monatlich erhält der Vermietende eine Abrechnung per Mail oder per Post vom Tourismus-Service Fehmarn. Diese wird bargeldlos beglichen.
Blankoformulare für den Online-Meldeschein erhalten Sie beim Tourismus-Service Fehmarn.
Als Vermieterin oder Vermieter bekommen Sie einen Zugang zum Gastgeber-Management-System von WELCMpass (ostseecard (welcmpass.info)). Hier müssen Sie als Vermieterin oder Vermieter ihre Unterkunft einmalig anlegen. Anschließend wird ein Link und QR-Code erstellt, den Sie ihren Gästen zur Verfügung stellen. Über jede Buchung des Gastes werden Sie per E-Mail informiert. Für Sie entstehen durch die Nutzung des digitalen Systems keine Kosten.
Sie als Vermieterin oder Vermieter sind verpflichtet, die Kurabgabe und Meldescheine Ihrer Gäste zu kontrollieren.
Falls Sie Fragen haben, weitere Informationen wünschen oder direkt einen Zugang zum System beantragen möchten, wenden Sie sich gerne an die zuständigen Sachbearbeiterinnen:
Anke Meyer a.meyer@fehmarn.de
Maren Wendel m.wendel@fehmarn.de
Petra Oewerdieck p.oewerdieck@fehmarn.de
DTV Klassifizierung
Bewertung Ihrer Unterkunft
Die Klassifizierung einer Unterkunft dient Ihren Gästen als Orientierungs- und Entscheidungshilfe und stärkt das Vertrauen durch die gesicherte Qualität. Außerdem hilft sie Ihnen, Ihr Angebot objektiv einzuschätzen.
Vermieterinnen und Vermieter von Ferienhäusern, Ferienwohnungen, Ferienparks und Anbieter von Ferienzimmern können sich über den Tourismus-Service Fehmarn als Lizenznehmer des DTV klassifizieren lassen.
Jede Ferienunterkunft wird anhand des bundesweit einheitlichen Kriterienkatalogs überprüft. Wir erläutern Ihnen gerne die Anforderungen und prüfen Ihre Unterkunft bei einem Besichtigungstermin. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Urkunde mit dem Klassifizierungsergebnis. Nun können Sie mit den Sternen werben. Die DTV-Sterne sind ab dem Klassifizierungsdatum drei Jahre lang gültig. Danach ist eine erneute Klassifizierung erforderlich.
Ausführliche Informationen rund um die Klassifizierung erhalten Sie auch beim Deutschen Tourismusverband und in den folgenden Info-Broschüren:
Ihre Unterkunft ist besonders für Reisende mit Kindern oder für Reisende im Rollstuhl geeignet? Kostenfrei und in Ergänzung zur DTV-Klassifizierung bieten wir Ihnen die Zertifizierungen Kinderplus und Rolliplus an.
Barrierefreie Gestaltung von Unterkünften
Komfort für alle Gäste
In nur wenigen Schritten können Sie Ihre Ferienunterkunft so gestalten, dass diese zu einem höheren Komfort für Gäste, sowohl mit als auch ohne Einschränkungen, beitragen kann:
- Gut sichtbare Beschilderung von der Straße aus
- Entsprechende Kennzeichnung der Stellfläche für PKW (Dieser sollte im besten Fall unmittelbar an der Eingangstür zu Ihrer Unterkunft liegen.)
- Ebenerdig gepflasterter Gehweg zum Eingang der Ferienunterkunft
- Ausreichende Beleuchtung
- Gut sichtbare Beschilderung am Eingang der Unterkunft (insbesondere, wenn es gleich mehrere Wohnungen gibt)
- Eine mobile Rampe für die Bewältigung von Stufen
- Ein Handlauf an der Treppe
- Gute Ausleuchtung und kontrastreiche Gestaltung von Stufenkanten bzw. -absätzen (z.B. mit Farbstrichen oder LED-Leuchtbändern)
- Große und kontrastreiche Beschriftungen
- Gute Auffindbarkeit und Sichtbarkeit aller Lichtschalter und Steckdosen
- Gute Ausleuchtung der Wohnung (gegebenenfalls mit Dimm-Funktion)
- Schilder erleichtern (zumindest zum Bad/WC) die Orientierung
- Gut erreichbare Garderobenhaken in niedrigerer Höhe als üblich
- Stolperfallen (z.B. Teppiche, Kabel) vermeiden
- Haltegriff in der Dusche und neben der Badewanne sowie ein Duschhocker
- Rutschhemmende Böden im Badezimmer
- Unterfahrbares Waschbecken
- Entsprechende Sitzerhöhungen bei WCs, die bei Bedarf mit nur wenigen Handgriffen angebracht werden können, sowie klappbare Haltegriffe
- Verringerung der Raumakustik durch schallschluckende Maßnahmen (z.B. Schallabsorber-Vlies, Gardinen, Teppich Auslegware)
Zusätzliche Informationen
Zahlen und Daten für das Statistikamt
Als Inhaber oder Leiter einer Beherbergungsstätte oder eines Campingplatzes mit zehn oder mehr Betten bzw. Stellplätzen sind Sie per Gesetz verpflichtet, monatlich Auskünfte zu Ankünften und Übernachtungen an das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein (Statistikamt Nord) zu übermitteln. Einmal jährlich wird zusätzlich die Zahl der Gästezimmer erhoben.
Die monatlichen Zahlen liefern Sie bis zum 5. des Folgemonats einfach und unkompliziert mit dem Online-Meldeverfahren IDEV.
Für den Fall, dass es Ihnen nicht möglich ist, die Zahlen online zu übermitteln, stellt Ihnen das Statistikamt Nord Erhebungsbögen zur Verfügung.
Bitte wenden Sie sich bei Neueröffnung eines Beherbergungsbetriebes direkt an das Statistikamt Nord. Sie erhalten dann einmalig per Post einen Erhebungsbogen, der zur grundsätzlichen Registrierung Ihrer Unterkunft dient. Ausgefüllt zurückgeschickt, gehen Ihnen eine Benutzerkennung und ein Passwort zu, mit denen Sie sich in das Portal zur Online-Erfassung Ihrer Daten einloggen können.
Sinn und Zweck der Statistikerhebung
Die Ergebnisse der Beherbergungsstatistik dienen als Grundlage für tourismuspolitische Entscheidungen, für infrastrukturelle Planungen sowie für Maßnahmen der Tourismuswerbung und der Marktforschung. Beispielsweise verwendet die Polizei die Daten für ihre Einsatzplanung, auch die Bahn trifft wesentliche Entscheidungen zu Fahrplänen, Frequenzen oder Sitzplatzkapazitäten auf Basis dieser Zahlen. Anlagen, deren reibungsloser Betrieb auf einer genauen Kapazitätsanpassung beruht, sind ebenso auf stichhaltiges Material angewiesen. Beispielhaft sind Wasser- oder Klärwerke.
Die monatlichen statistischen Berichte des Statistikamtes Nord zur Beherbergung im Reiseverkehr sind online abrufbar.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Statistikamt Nord:
www.statistik-nord.de
Tel. 0431 - 68 95 92 31
E-Mail: TourismusSH@statistik-nord.de
Tipps & Tricks rund um die Vermietung von Ferienobjekten
Um Ihnen die Arbeit als Vermieterin oder Vermieter einer Ferienunterkunft zu erleichtern und die ein oder andere Anregung zu geben, haben wir hier eine Übersicht an nützlichen Dokumenten und Tipps zusammengestellt:
- Übersicht über nützliche Dienstleister im Handwerk, für die Reinigung oder Verwaltung
- Fehmarn-Mappe
- Tipps und Tricks für schöne Fotos
- Markenhandbuch Fehmarn
- Download von Broschüren und Flyern des Tourismus-Service Fehmarn
- Fehmarn-Werbeartikel zum Selbstkostenpreis
- Informationen zum Sanierungsgebiet Burgtiefe
- Informationen zum Sanierungsgebiet Burgtiefe für EigentümerInnen
- Website mit Informationen und Beteiligungsmöglichkeiten zum Sanierungsgebiet Burgtiefe
Ihre Rechte als Vermieterin oder Vermieter
In seiner Reihe "Recht in der Praxis" gibt der Deutsche Tourismusverband e.V. (DTV) Vermieterinnen und Vermietern von Ferienunterkünften hilfreiche Erklärungen, Tipps und Praxisbeispiele, um auf verschiedene Rechtsthemen aufmerksam zu machen. Hier finden Sie einige nützliche Dokumente zum Download:
- Rechtliche Grundlagen für die Vermietung von Ferienunterkünften
- Hinweise zu Gastaufnahmebedingungen
- Meldepflichten für Vermieter und Gäste
- Korrekte Preisdarstellung und Werbung für Ferienunterkünfte
- Internetnutzung durch Gäste: Was ist beim WLAN zu beachten?
- Informationen zum Rundfunkbeitrag für Vermieter
- Nutzungsgebühren für TV und Radio in Unterkünften (GEMA)
- EU-Streitbeilegung zum Impressum
Kontakt zum TSF
Die Kolleginnen der Vermieter-Betreuung und Kurabgabe-Abteilung stehen Ihnen gerne für alle Fragen als Ansprechpartnerin zur Verfügung.
Vermieterbetreuung:
Anika Beier
Mo-Fr: 8:00 - 12:00 Uhr
04371 - 506 355
a.beier@fehmarn.de
Kurabgabe:
Anke Meyer
Mo-Fr: 7:30 - 12:00 Uhr
04371 - 506 350
a.meyer@fehmarn.de
Petra Oewerdieck
Mo-Fr: 7:30 - 12:00 Uhr
04371 - 506 349
p.oewerdieck@fehmarn.de
Maren Wendel
Mo-Fr: 7:30 - 12:00 Uhr
04371 - 506 324
m.wendel@fehmarn.de
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Tourismus-Service Fehmarn, Kim Sophie Böckmann Michael Majewski - Küste bei Staberdorf auf Fehmarn
- Südstrand in Burgtiefe auf Fehmarn
- Steilküste in Wulfen auf Fehmarn
- Fehmarnsundbrücke mit Strand in Fehmarnsund
- Blühstreifen auf Fehmarn
- Yachthafen Lemkenhafen auf Fehmarn
- Hafen in Orth auf Fehmarn
- Hafen in Orth auf Fehmarn
- Rathaus in Burg auf Fehmarn